Die Einsätze des Helferkreises werden von der Geschäftsstelle koordiert. Informationen erhalten Sie dort während der Geschäftszeiten. Wenn Sie den Einsatz einer Helferin / eines Helfers für Ihre Angehörigen benötigen, melden Sie sich bitte.
Da die Geschäftsstelle nicht täglich besetzt ist, können Sie mit uns per Telefon oder über Mails Kontakt aufnehmen.
Die Unterstützung in häuslicher Einzelbetreuung ist wieder möglich. Einzelheiten erfahren Sie über unsere Geschäftsstelle.
Der Helferkreis basiert auf dem Grundsatz von Freiwilligkeit. Die Helferinnen/Helfer sind Mitglieder der Alzheimer Gesellschaft Hannover e.V. Sie üben ihre Tätigkeit zur Entlastung der Angehörigen im Sinne der Satzung der Alzheimer Gesellschaft Hannover e.V. aus.
Die Helferinnen/Helfer wollen dazu beitragen, dass pflegende Angehörige von demenziell erkrankten Menschen entlastet werden und die Erkrankten ihre Würde behalten und ein – soweit wie möglich – normales Leben führen können.
Aufgaben der freiwilligen Helferinnen/Helfer:
Die Helferinnen/Helfer stellen sich für die stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Umfeld zur Verfügung. Sie üben Solidarität mit den Erkrankten, sie haben Achtung vor dem Anders-Sein und nehmen die vorhandenen Ressourcen der Kranken wahr. Sie leisten keine Pflege, sondern führen ausschließlich Betreuungsangebote mit den Erkrankten durch, z. B. Spaziergänge, Vorlesen und Spiele.
Wenn Sie
- einen demenzkranken Angehörigen in der häuslichen Gemeinschaft pflegen und betreuen und dabei die Hilfe einer Helferin oder eines Helfers in Anspruch nehmen wollen oder
- sich vorstellen können, selbst als Helferin/ Helfer zur stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger zur Verfügung zu stehen
sprechen Sie uns bitte an!
Der Helferkreis ist ein nach dem Landesrecht Niedersachen anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- bzw. Entlastungsangebot nach § 45b SGB XI. Die Kosten für die Inanspruchnahme betragen ab 01.01.2023 10,00 €/Std und können bei vorhandener Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1 nach dem Pflegestärkungsgesetz) bei der Pflegeversicherung im Rahmen der „Entlastungsleistungen“ in Rechnung gestellt werden. Maximal stehen hierfür 125 € zur Verfügung.
Zur Mitarbeit im Helferkreis wenden wir uns an:
- ehemals pflegende Angehörige, die ihre erworbene Kompetenz in Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen weitergeben möchten,
- interessierte Personen, die nach einer sie erfüllenden sozialen Aufgabe suchen,
- Menschen, die sich nach Ausscheiden aus dem Berufsleben sinnvoll in zwischenmenschlichen Begegnungen engagieren wollen.
Wir unterstützen Sie durch
- Schulung für den Umgang mit demenzkranken Menschen
- Begleitung bei den Einsätzen durch regelmäßige Praxisberatung